Aufgabe der Rechtsschutzversicherung
 
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Die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, den Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen zu unterstützen, so dass sich dieser ausschließlich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Belange beschäftigen kann, ohne das Kostenrisiko berücksichtigen zu müssen.


Die Rechtsschutzversicherung


  • übernimmt das schwer einzuschätzende Kostenrisiko für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen im Rahmen der versicherten Bedingungen und Leistungen,
  • verhindert, dass Vermögensunterschiede bei Gericht eine Rolle spielen, da sie die Möglichkeit hat, auch gerichtliche Auseinandersetzungen mit finanzstarken Antragsgegnern, wie z.B. der Arbeitgeber, der Staat zur führen,
  • zahlt die Gebühren gemäß Gebührenordnung des eigenen Anwalts und auch des gegnerischen Anwalts im Falle des Unterliegens. Weiterhin werden auch Kosten der, vom Gericht beauftragten Sachverständigen und Gutachtern, sowie Zeugen- und Vollstreckungskosten und Gerichtskosten übernommen,
  • leistet ggf. notwendige Kautionszahlungen in Form eines zinslosen Darlehens in der vertraglich vereinbarten Höhe.

Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen durch die Übernahme der entstehenden Kosten und gibt Ihnen damit den finanziellen Rückhalt, den Sie vor Gericht benötigen.


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