Fahrzeug-Rechtsschutz
Diese Art der Rechtsschutzversicherung beinhaltet die Leistungen für bestimmte Fahrzeuge.
Der Versicherungsschutz:
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz als Entleiher, Mieter oder Eigentümer für die im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuge zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Auch Fahrzeuganhänger sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn diese Fahrzeuge nicht auf ihn zugelassen und nicht auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Versicherungsumfang Fahrzeug-Rechtsschutz:
Mit Ausnahme des Rechtsschutzes für Vertrags- und Sachenrecht besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz als:
- Fußgänger
- Radfahrer
- Fahrgast
Alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeuges sind mitversichert.
Besonderheiten:
- Wenn ein versichertes Fahrzeug veräußert wird oder durch Unfall wegfällt, muss dies dem Versicherer angezeigt werden und das Folgefahrzeug muss angegeben werden. Der Versicherungsschutz geht dann auf dieses Folgefahrzeug über.
- Bei allen Versicherungsarten, die den Verkehrsbereich betreffen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist.
- Es besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsvertrag genannten Fahrzeuge. Sofern weitere dazukommen, müssen auch diese benannt werden.
Empfehlung:
Die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung kann empfohlen werden für alle, die ein bestimmtes Fahrzeug, welches nicht auf den eigenen Namen zugelassen ist, versichern möchten.