Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
 
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Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige

Der Versicherungsschutz:


Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte freiberufliche, gewerbliche oder sonstige selbständige Tätigkeit. Weiterhin besteht Versicherungsschutz auch für den privaten und den Verkehrsbereich des Versicherungsnehmers und für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten.


Versicherte Leistungsarten



Zusätzlich versicherbare Leistungen:


  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen
  • Rechtsschutz für Ärzte in Regressverfahren
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige

Der Versicherungsumfang:


Neben dem privaten und beruflichen Bereich besteht der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auch für den Verkehrsbereich.


Hier im besonderen als Halter oder Eigentümer jedes, auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuges. Ferner als Mieter jedes, zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten, Motorfahrzeuges und auch Anhängers.


Der Versicherungsumfang beinhaltet auch den Versicherungsschutz für jedes, vom berechtigten Fahrer geführten Motorfahrzeug, das weder dem Versicherungsnehmer gehört, noch auf ihn zugelassen und nicht mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen versehen ist.


Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast ist ebenfalls mitversichert.


Mitversicherte Personen sind:


  • minderjährige Kinder
  • der eheliche oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre, die bisher kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben.
  • ein im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der dort lebt und gemeldet ist.
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