Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
Die Leistungen bei dieser Vertragsart umfassen den privaten Bereich und bei der Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit auch den beruflichen Bereich.
Der Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz gilt für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und des ehelichen oder sonstigen, im Versicherungsschein genannten, Lebenspartners. Voraussetzung hierfür ist, dass keiner von beiden eine berufliche, gewerbliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausübt mit einem Gesamt-Bruttoumsatz von 6.000 bis 18.000 Euro bezogen auf das letzte Kalenderjahr. (Die genannten Zahlen variieren bei den verschiedenen Versicherern)
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Der Versicherungsumfang:
Auch im Verkehrsbereich besteht der Versicherungsschutz wenn Sie als Fußgänger, als Insasse fremder Fahrzeuge oder als Fahrer von Fahrzeugen ohne Motor am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Mitversicherte Personen sind:
- minderjährige Kinder
- der eheliche oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner
- volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre, die bisher kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben.
- ein im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der dort lebt und gemeldet ist.
Empfehlung:
Empfehlenswert ist die Privat- und Berufsrechtschutzversicherung für Nichtselbständige für diejenigen, die in einem nichtselbständigen Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, kein eigenes Fahrzeug besitzen und auch sehr selten mit fremden Fahrzeugen fahren.