Rechtsschutzversicherung - Was ist nicht versicherbar?
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Rechtsschutzversicherung > Nicht Versicherbar
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Was ist nicht versicherbar?

Folgende Bereiche sind grundsätzlich nicht versicherbar:


  • Probleme bei Spiel- und Wettverträgen, sowie bei spekulativen Geldanlagegeschäften.
  • Zivil- und verwaltungsrechtliche Rechtsschutzfälle, die im zusätzlichen Zusammenhang mit einer Vorsatzstraftat stehen.
  • Verfahren vor Verfassungsgerichten,
  • Streitigkeiten als Bauherr ("Baurisiko") oder im Zusammenhang mit Baugrundstücken bzw. der Finanzierung von Bauvorhaben,
  • Recht der Handelsgesellschaften,
  • Planfeststellungs-, Enteignungs- und Flurbereinigungsverfahren,
  • Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander sowie von mitversicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer
  • Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden.
  • Auch Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr sind meist nicht mitversichert.
  • Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht,
  • Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit dem Vermögen des Versicherungsnehmers,
  • Rechtschutz besteht auch nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, inneren Unruhen, Streik oder Erdbeben stehen.
  • Ausgenommen sind auch Nuklear- und genetische Schäden (mit Ausnahme medizinischer Behandlungsfehler)
  • Ebenso ausgenommen sind das Urheberrecht und Patentrecht, sowie die sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Streitigkeiten aus den Rechtsschutz-Versicherungsvertrag selbst gegen den eigenen Versicherer.
ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal