Was ist nicht versicherbar?
Folgende Bereiche sind grundsätzlich nicht versicherbar:
- Probleme bei Spiel- und Wettverträgen, sowie bei spekulativen Geldanlagegeschäften.
- Zivil- und verwaltungsrechtliche Rechtsschutzfälle, die im zusätzlichen Zusammenhang mit einer Vorsatzstraftat stehen.
- Verfahren vor Verfassungsgerichten,
- Streitigkeiten als Bauherr ("Baurisiko") oder im Zusammenhang mit Baugrundstücken bzw. der Finanzierung von Bauvorhaben,
- Recht der Handelsgesellschaften,
- Planfeststellungs-, Enteignungs- und Flurbereinigungsverfahren,
- Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander sowie von mitversicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer
- Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden.
- Auch Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr sind meist nicht mitversichert.
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht,
- Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit dem Vermögen des Versicherungsnehmers,
- Rechtschutz besteht auch nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, inneren Unruhen, Streik oder Erdbeben stehen.
- Ausgenommen sind auch Nuklear- und genetische Schäden (mit Ausnahme medizinischer Behandlungsfehler)
- Ebenso ausgenommen sind das Urheberrecht und Patentrecht, sowie die sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Streitigkeiten aus den Rechtsschutz-Versicherungsvertrag selbst gegen den eigenen Versicherer.