Versicherungspflicht in der PPV
Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung (§ 23 PflegeVG) besteht für:
- alle Privatversicherten und deren mitversicherte Angehörige mit Anspruch auf Kostenerstattung für Allgemeine Krankenhausleistungen.
- alle, die Beamte, Versorgungsempfänger, Heilfürsorgeberechtigte sind sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Sie müssen eine die Beihilfe ergänzende Pflegepflichtversicherung abschließen.
siehe
Bruttojahreseinkommen
Familienversicherung
Freiwillige Versicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
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