Private Krankenversicherung (PKV) - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Private Krankenversicherung (PKV)

Wesentliche Grundlage für die versicherungstechnische Kalkulation der PKV ist das Äquivalenzprinzip. Der Beitritt zur PKV ist stets freiwillig. Sie arbeitet nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Die PKV ist nicht wie die Gesetzliche Krankenversicherung hinsichtlich des Mitgliederzugangs, der Steuerpflicht, des Beitragseinzugs, der Honorarhöhe, der Arzneimittelpreise und anderer Leistungen gesetzlich begünstigt. Sie verfügt dafür jedoch über unternehmerische Freiheit bei der Gestaltung der Tarife und der werblichen Ansprache potentieller Versicherter.


siehe

Äquivalenzprinzip
Gegliedertes Krankenversicherungssystem
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Qualitätskriterien der deutschen PKV



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