Äquivalenzprinzip - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Äquivalenzprinzip

Das Fundament der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung ist das Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichen Risiko entsprechende Beiträge erhoben. Die individuelle Höhe des Beitrags hängt von seinem Eintrittsalter, seinem Gesundheitszustand bei Antragstellung, seinem Geschlecht sowie Art und Umfang der versicherten Leistungen ab. Die Beiträge werden so kalkuliert, daßdie entstehenden Versicherungsleistungen und die eingehenden Versicherungsbeiträge - über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen - in einem Gleichgewicht sind. Dem Äquivalenzprinzip der PKV steht das Solidaritätsprinzinp der GKV gegenüber.


siehe

Gegliedertes Krankenversicherungssystem
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Private Krankenversicherung (PKV)



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