Ambulante Psychotherapie
Werden Leistungen psychologischer Psychotherapeuten und Fachärzte für Psychotherapie in der PKV ohne vorherige Genehmigung erbracht?
Voraussetzung für eine Psychotherapie ist die medizinische Notwendigkeit und die Verordnung durch einen approbierten Arzt. Die Therapie selbst muß durch einen Facharzt für Psychotherapie durchgeführt oder an einen psychologischen Psychotherapeuten (Dipl. Psychologen) delegiert werden. Einige Versicherer verlangen einen ärztlichen Bereicht, bevor sie zusagen. Auf jeden Fall sollten sie auf einer schriftlichen Bestätigung der Leistungsübernahme vor Beginn der Behandlung (also ab ca. der fünften Sitzung) bestehen. Von den Krankenkassen wird Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Verhaltenstherapie erstattet. Bei Erziehungs- schulischen oder Beziehungsproblemen werden in der Regel keine Leistungen erbracht.
Das Kleingedruckte ihres Versicherungsvertrages sollten sie genau lesen: In "Spartarifen" kann Psychotherapie vertraglich ausgeschlossen werden, es können Höchstgrenzen für Behandlungsstunden oder Vergütungssätze vereinbart sein oder die Leistungen von "psychologischen Psychotherapeuten" -die überwiegend Leistungserbringer sind - können im Tarif ausgeschlossen sein. Nutzen Sie Beratungsangebote vor Abschluss eines Vertrages.
In der GKV kann eine Psychotherapie erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Krankenkasse erbracht werden. Einige GKV fördern speziell die ambulante Psychotherapie, wenn sich durch sie ein längerer Krankenhausaufenthalt vermeiden lässt.