Arzneimittel und Verbandmittel im System der privaten Krankenversicherung
 
0551 900 378 613
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Krankenversicherung > Leistungen > Arzneimittel
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Arznei- und Verbandmittel

Wird für Arznei- und Verbandmittel geleistet?


Arznei- und Verbandsmittel müssen von einem niedergelassenen Arzt verordnet werden und aus einer Apotheke bezogen werden. Rechtlich vorgesehen sind sie in Gem. § 4 (3) AVB, MB/KK94. Homöopathische und allopathische Medikamente, sowie medikamentähnliche Nährmittel, die erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden zu vermeiden, werden auch zu den Medikamenten gerechnet.


Nicht als Arzneimittel gelten Nahrungsmittel, Mineralwasser, Mittel zur Körperpflege, kosmetische Produkte sowie Mineralwasser, auch wenn sie ärztlich verordnet werden.


Versicherte in der GKV, die das 18 Lebensjahr vollendet haben, zahlen nach Packungsgröße eine Selbstbeteiligung von 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 euro je Packung. Medikamente, die preislich unter der Selbstbeteiligung liegen werden nicht erstattet. Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente - also fast alle naturheilkundlichen Medikamente - werden für Patienten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 613
Kontakt
Newsportal