Sehhilfen und Brillen als Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung
 
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Sehhilfen

Sehhilfen, also Brillen und Kontaktlinsen, müssen wie alle Hilfsmittel von einem approbierten, niedergelassenen Arzt verordnet werden. Sehhilfen gehören zu den s.g. kleinen Hilfsmitteln, ihre Leistungen und Bedingungen der Kostenerstattung sind in Teil II Musterbedingungen aufgeführt. Dort sind Leistungen für Brillenfassungen sowie die Leistungen für Brillengläser und Kontaktlinsen zugesichert.


Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt feste Beträge für Brillengläser und das nur, wenn die Sehleistung des besseren Auges trotz Sehhilfe nicht mehr als 30% beträgt. Liegt ein erheblicher medizinischer Grund vor, erstatten die Krankenkassen auch Kontaktlinsen. Umfassende Leistungen für Augen und Sehhilfen können gesetzlich Versicherte über eine Zusatzversicherung Brille beziehen.

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