Gehaltsumwandlung über Direktversicherung - Vorteile
Im folgenden sind die Vorteile der Gehaltsumwandlung durch eine möglichst optimal gestaltete Direktversicherung (siehe Direktversicherung - Standardform) zusammengestellt; Beiträge und auch die pauschale Lohnsteuer werden wirtschaftlich vom Arbeitnehmer getragen.
Vorteile für den Arbeitgeber:
- Kein Verwaltungsaufwand,
- keine Kosten,
- keine Folgelasten
- keine Zusatzkosten durch unverfallbare Anwartschaften,
- keine Anpassungsprüfung,
- keine gesetzliche Insolvenzsicherung;
- kein Liquiditätsentzug,
- zusätzlich mögliche Ersparnis von Sozialabgaben auf den umgewandelten Beitrag.
- Versicherungsschutz von Beginn an,
- Überschussbeteiligung erhält Kaufkraft der Versorgungszusage,
- Sicherheit der Versorgungsleistungen durch Lebensversicherung,
- Sicherheit der Ansprüche durch unwiderrufliches Bezugsrecht,
- hohe Renditemöglichkeit durch
- günstige, weitgehend frei wählbare Lebensversicherungstarife,
- Steuerersparnis aufgrund Pauschalbesteuerung der umgewandelten Beiträge,
(Die Pauschalversteuerung gemäß §40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung. Die Förderung erfolgt dann gemäß § 3 Nr. 63 EStG.) - Sozialabgabenersparnis unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen;
- steuerfreie Kapitalleistungen, (Gilt nur für Altverträge bis 31.12.2004). Seit dem 01.01.2005 sind Lebensversicherungen voll steuerpflichtig. Bei Veträgen, die aber mindestens 12 Jahre laufen und nicht vor dem 60. Geburtstag des Kunden enden, müssen nur die Hälfte der Erträge versteuert werden.
- Ertragsanteilbesteuerung aller Rentenleistungen (vorgelagerte Besteuerung),
- Flexibilität (Direktversicherung - Wechsel des Arbeitgebers bei Kollektivverträgen).
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