Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge
 
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Der Klassiker: Direktversicherung

Der Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung.


Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer als versicherte Person eine Renten- bzw. Lebensversicherung ab. Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und dieser zahlt auch die Beiträge.


Der Arbeitnehmer erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht und die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Dank der attraktiven Fördermöglichkeiten ist die Direktversicherung eine gute Lösung, die wenig Aufwand erfordert und somit eines der Kernprodukte der betrieblichen Altersvorsorge.





Förderungsmöglichkeiten durch den Staat:


Riester-Förderung (§§10a, 79ff. EStG)
Pauschalversteuerung der Beiträge nach §40b EStG



Vorteile der Direktversicherung:


Für Sie als Arbeitnehmer Für Sie als Arbeitgeber
Riester-Förderung nach §10a, 79ff. EStG möglich. Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ist möglich.
Privater Weiterführung der Verträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnises möglich. Einfache, kostengünstige Verwaltung.
Keine Beiträge an den Pensions-Sicherungsverein notwendig. Auslagerung des Anspruchs (Outsourcing), dadurch Bilanzneutralität.
Flexible Vertragsgestaltung. Keine Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein a.G.
Keine betriebsfremden Risiken
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge mindern als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn.

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