Der Klassiker: Direktversicherung
Der Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung.
Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer als versicherte Person eine Renten- bzw. Lebensversicherung ab. Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und dieser zahlt auch die Beiträge.
Der Arbeitnehmer erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht und die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Dank der attraktiven Fördermöglichkeiten ist die Direktversicherung eine gute Lösung, die wenig Aufwand erfordert und somit eines der Kernprodukte der betrieblichen Altersvorsorge.
Förderungsmöglichkeiten durch den Staat:
Riester-Förderung (§§10a, 79ff. EStG)
Pauschalversteuerung der Beiträge nach §40b EStG
Vorteile der Direktversicherung:
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