FAQ Betriebliche Altersvorsorge - Häufig gestellte Fragen...
Gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Ja. Mit Änderung des AVmG im Jahr 2002 besteht für alle Arbeitnehmer gemäß §1a BetrAVG der Rechtsanspruch Entgeltbestandteile zugunsten einer betrieblichen Versorgungszusage umzuwandeln. Die Höhe des gesetzlichen Anspruchs ist auf 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) beschränkt. Derzeit ergibt sich somit ein Rechtsanspruch auf max. 2.448 €.
Besteht eine Pflicht zur betrieblichen Altersversorgung?
Nein, eine Pflicht besteht nicht. Angesichts des steigenden Defizits in der gesetzlichen Rentenversicherung und der damit verbundenen Einkommenslücke im Alter wird eine zusätzliche Vorsorge aber immer wichtiger.
Hat jeder ein Wahlrecht zwischen betrieblicher und privater Vorsorge?
Ja. Beide Wege der zusätzlichen Altersvorsorge werden gleichermaßen gefördert. Der größte Vorteil einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber der privaten Vorsorge liegt in den besseren Renditechancen, die aufgrund der niedrigeren Verwaltungskosten erreichbar sind.
Ist bei der betrieblichen Altersvorsorge eine bestimmte zahlweise vorgeschrieben?
Nein. Grundsätzlich ist die Zahlungsweise im konkreten Vertrag geregelt. Es gibt sowohl Verträge mit monatlich laufenden Zahlungen, als auch Verträge mit jährlichen Einmalzahlungen z.B. aus dem Weihnachtsgeld.
Gibt es einen monatlichen Mindestbeitrag?
Ja, er beträgt 1/160 der Bezugsgröße für die Sozialversicherung. Sofern die staatliche Förderung (Zulagen oder Sonderausgabenabzug) erreicht werden soll, müssen derzeit 1% (steigt bis zum Jahr 2008 auf 4%) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, abzüglich der Zulagen, gezahlt werden.
Wer entscheidet über den Durchführungsweg der bAV?
Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges. Bietet er eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, dann erfolgt dort eine mögliche Entgeltumwandlung. Bietet er diese beiden Möglichkeiten nicht an, so muss er dem Arbeitnehmer wenigstens eine Direktversicherung anbieten.
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitnehmer ob er eine betriebliche Altersversorgung im Zuge der Entgeltumwandlung durchführen will und der Arbeitgeber entscheidet wie, d.h. welcher Durchführungsweg gewählt wird. Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung entscheidet der Arbeitgeber allein, ob er eine betriebliche Altersversorgung anbietet und mit Hilfe welchen Durchführungsweg er dies umsetzt.
Was geschieht mit den Ansprüchen bei einem Firmenwechsel?
Ansprüche, die durch Entgeltumwandlung entstehen verfallen nicht. Sie sind vom ersten Tag an unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Ansprüche erlangen Unverfallbarkeit bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren und ab dem 30. Lebensjahr.
Besteht eine Auszahlungsmöglichkeit des Kapitals bei einem Firmenwechsel?
Nur wenn die zu erwartende Rente sehr gering wäre, können die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Ist der neue Arbeitgeber zu einer Übernahme bereit und gewährleistet eine entsprechend hohe Altersversorgung, kann die Übertragung von dem alten auf den neuen Arbeitgeber verlangt werden.
Was passiert bei Insolvenz der Arbeitgebers?
Zum Schutz der Versorgungsleistungen gibt es unterschieldiche Maßnahmen. Bei den Durchführungswegen Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse zahlt der Arbeitgeber Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein aG. Dieser übernimmt die Rentenzahlungen bei Insolvenz des Arbeitgebers. Bei der Pensionskasse und der Direktversicherung besteht ein Rechtsanspruch gegenüber dem externen Risikoträger. Dieser unterliegt den Anlagevorschriften und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.
Welche Förderungen gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung?
Es gibt unterschiedliche Förderungsarten in Abhängigkeit des gewählten Durchführungsweges. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Förderungsmöglichkeiten
Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit?
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Entgeltumwandlung von einem bestehenden Arbeitsverhältnis abhängig. Einige Angebote sehen jedoch die Möglichkeit vor, dass die Verträge bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis als privater Vorsorgevertrag weitergeführt werden können. Ist dies nicht vorgesehen, bleibt nur der Anspruch aus den bisher eingezahlten Beiträgen erhalten.
Wie ist die Rendite bei betrieblicher Altersversorgung?
Garantiert wird die Höhe der eingezahlten Beiträge. Angesichts der unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten und der Kostenvorteile bei den Risikoträgern durch die geringeren Verwaltungskosten ist mit guten Renditechancen zu rechnen.