Leistungen betriebliche Altersversorgung
Die Art und der Umfang der Leistung zur betrieblichen Altersversorgung ist abhängig davon, welches Versorgungsversprechen, Alters- , Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung, der Arbeitgeber abgegeben hat.
Die Leistungen werden fällig bei Eintritt eines Versorgungsfalles (biometrisches Ereignis). Der Arbeitnehmer hat, abhängig vom Durchführungsweg, die Wahl ob er eine Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente wünscht.
Die Höhe der Versorgungsleistungen sind entweder beitragsorientiert mit der Zusage einer Mindestleistung oder leistungsbezogen bei gegebenen Beitrag. Bis zum Jahr 1999 ging der Gesetzgeber nur von der sogenannten reinen Leistungszusage aus. Dabei erhielt der Arbeitnehmer eine konkrete Zusage seines Arbeitgebers über die monatlichen Rentenzahlungen im Versorgungsfall bzw. über die Kapitalzahlung. Seit dem Jahr 1999 ist dies im BetrAVG geregelt.