Insolvenzschutz und Sicherstellung der Leistungen in der betrieblichen Altersvorsorge
 
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Insolvenzschutz

Die Versorgungsleistungen im Rentenalter werden unterschiedlich sichergestellt. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers werden die Ansprüche durch die Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz geschützt.


Durch die Pflichtmitgliedschaft beim Pensions-Sicherungs-Verein aG wird der Insolvenzschutz bei den Durchführungswegen Direktzusage, Pensionsfonds und Unterstützungskasse gewährleistet. Im Insolvenzfall zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein aG die Renten an die Versorgungsberechtigten.


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