Insolvenzschutz
Die Versorgungsleistungen im Rentenalter werden unterschiedlich sichergestellt. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers werden die Ansprüche durch die Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz geschützt.
Durch die Pflichtmitgliedschaft beim Pensions-Sicherungs-Verein aG wird der Insolvenzschutz bei den Durchführungswegen Direktzusage, Pensionsfonds und Unterstützungskasse gewährleistet. Im Insolvenzfall zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein aG die Renten an die Versorgungsberechtigten.