Der neueste Weg: Pensionsfonds - renditeorientiert
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung und wurde ab 2002, im Rahmen des Altersvermögensgesetzes, erstmals zugelassen. Somit zählt der Pensionsfonds zu den neuesten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Die eingezahlten Beiträge der späteren Betriebsrente werden zum größten Teil an der Börse in Wertpapieren angelegt.
Pensionsfonds unterliegen zwar der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sie sind aber in der Anlagepolitik ihrer Kapitalanlagen weitgehend frei.
Durch die weniger restriktiven Anlagevorschriften haben Pensionsfonds höhere Renditechancen. Der Pensions-Sicherungs-Verein aG trägt das Risiko der Insolvenz und die dadurch drohende Lücke in der Altersversorgung. Die Beiträge zu einem Pensionsfonds können seitens der Arbeitgeber als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und bei der Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Förderungsmöglichkeiten:
Steuerfreie Beiträge (§3 Nr. 63 EStG)
Pauschalversteuerung der Beiträge nach §40b EStG
Vorteile des Pensionsfonds:
|