Wer kann über eine BAV für das Rentenalter Vorsorge treffen ?
Grundsätzlich alle Arbeitnehmer die in einem ersten Dienstverhältnis bei ihrem Arbeitgeber stehen, haben Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Im Sinne des Betriebrentengesetzes handelt es sich bei Arbeitnehmern um Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und solche Personen denen Leistungen aus Anlass ihrer Tätigkeiten in einem Unternehmen zugesagt worden sind, ohne dass sie Arbeitnehmer sind.
Der Arbeitnehmerbegriff wird jedoch in § 17 Absatz 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) neu definiert, so dass der Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a Absatz 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) nur in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmern zusteht.
Kapitalgesellschaften bilden hier eine Ausnahme:
Sind Gesellschafter-Geschäftsführer von der Sozialversicherungspflicht befreit, besteht auch für sie ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, da diese Personen Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmerfunktionen erfüllen.