Direktversicherung - Standardgestaltung

Die folgende Standardform einer Direktversicherung bringt dem Arbeitgeber über die Beitragszahlung hinaus keinerlei Folgelasten und dem Arbeitnehmer optimale steuerliche Vorteile (vergl. Direktversicherung - Vorteile für den Arbeitgeber und Direktversicherung - Vorteile für den Arbeitnehmer):


Versicherungsnehmer und Beitragszahler: Arbeitgeber
Versicherte Person: Arbeitnehmer
Bezugsberechtigt für alle Leistungen: Arbeitnehmer und Hinterbliebene


(siehe Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitgeber)


Beitragszahlung: Beitragsgrenzen für Pauschalbesteuerung beachten
Mindestbeitragzahlungsdauer: 5 Jahre
Endalter: nach Vollendung des 59. Lebensjahres Kündigungsausschlussklausel


(siehe Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitnehmer - Beiträge)


Die Pauschalversteuerung gemäß §40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung.


Unwiderrufliches Bezugsrecht mit Vorbehalt Keine Abtretung/Beleihung nach Unverfallbarkeit


(siehe Insolvenzsicherung)


Tarif: siehe Direktversicherung - Lebensversicherungstarife


Überschussverwendung in Anwartschaftszeit: zur Erhöhung der Versicherungsleistungen


(siehe Direktversicherung - versicherungsvertragliche Methode)


Überschussverwendung im Rentenbezug: zur Erhöhung der laufenden Renten (siehe Anpassungsprüfung). Eine andere Möglichkeit besteht in der zusätzlichen Vereinbarung einer 1%igen garantierten Rentensteigerung im Leistungsbezug.



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