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Informationen betriebliche Altersversorgung

Seit der Novellierung des Altersvermögensgesetzes, hat jeder Arbeitnehmer seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung.


Der gesetzliche Mindestanspruch für Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung liegt derzeit bei 2.448 Euro. Zusätzlich bestehen noch weitere Fördermöglichkeiten.


Der Vorteil einer betrieblichen Altersversorgung besteht im Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung und durch das gleichzeitige Verwalten von vielen Arbeitnehmern werden Verwaltungskosten gespart.


Die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt entweder durch den Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber. Wir haben für Sie eine Tabelle erstellt in der die wesentlichen Unterschiede deutlich werden.


Während der Arbeitnehmer die Wahl hat ob er eine betriebliche Altersversorgung einrichten will, wählt der Arbeitgeber den Durchführungsweg.


Hat der Arbeitgeber kein betriebliches Versorgungswerk anzubieten, hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf die Gehaltsumwandlung in Form einer Direktversicherung.


Die Entscheidung ob ein Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung einrichtet hängt häufig an der Beantwortung der folgenden Fragen:


Welche Garantien hat der Arbeitnehmer? Was passiert im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers mit dem Geld des Arbeitnehmers? Und wann stehen mir bei einer betrieblichen Vorsorgeform unverfallbare Ansprüche zu?


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