Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
- Betriebsrentengesetz (BetrAVG) -
Der Begriff der betrieblichen Altersversorgung basiert , gemäß der Legaldefinition in § 1 Absatz 1 BetrAVG, auf vier Kriterien:
Im BetrAVG sind weitere Kernpunkte, wie der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, der berechtigte Personenkreis, die Durchführungswege und die Ausführungen zur Anspruchssicherung, geregelt.
Einkommenssteuergesetz (EStG)
Das Einkommensteuergesetz regelt die Förderungsmöglichkeiten, die Besteuerung der Rentenzahlungen, der Sonderausgabenabzug, die Versteuerung während der Ansparphase und die Freibeträge.
Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens
- Altersvermögensgesetz (AVmG) -
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens
- Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) -
Kernpunkte der beiden Gesetze:
Im AvmEG ist weitgehend der Übergangs- und Vertrauensschutz geregelt. Der Umfang der bereits laufenden Renten bleibt unverändert, durch die neue Rentenanpassungsformel werden die künftigen Anpassungen jedoch gebremst.
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) -
Das Versicherungsaufsichtsgesetz enthält Anlagevorschriften und die Regelung der Aufsichtspflicht.
- § 1VAG
Einleitende Vorschriften
- §§ 112 ff. VAG
Definition und Bestimmungen zum neugestalteten Durchführungsweg Pensionsfonds
Körperschaftssteuergesetz (KStG)
Vorschriften für die Körperschaftssteuerpflicht der Trägerunternehmen.
In Bezug auf die Pensionskasse:
§§ 55 Abs. 1 Nr. 3, 6 KStG regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Pensionskasse selbst von der Körperschaftssteuerpflicht zu befreien.
Voraussetzung hierfür ist:
