Direktzusage für Gesellschafter Geschäftsführer in der betrieblichen Altersvorsorge
 
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Direktzusage - Die Lösung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei der Direktzusage ist der Arbeitgeber Träger und Beitragszahler. Der Arbeitnehmer erhält über die vereinbarte Versorgungsleistung im Alter eine Direktzusage. Der Arbeitgeber zahlt zur Insolvenzsicherung Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein aG. Bei der Direktversicherung ist die Finanzierung in der Ansparphase steuerfrei.



Die Direktzusage im Überblick.

Förderungsmöglichkeiten:


Eine Rentenversicherungspflicht, wie bei der Förderart §§ 10a, 79ff. EStG ist bei der Direktversicherung keine Voraussetzung und es ist nur die nachgelagerte Besteuerung im Rahmen des §19 EStG als Förderung nutzbar. Die Direktzusage ist daher nicht nur für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH interessant sondern auch für den normalen Arbeitnehmer.


Vorteile der Direktzusage:


Für Sie als Arbeitnehmer Für Sie als Arbeitgeber
Flexible Leistungshöhe Liquiditätsgewinn durch Rückstellungen (müssen außerhalb der Firma angelegt werden)
Nachgelagerte Besteuerung Beleihungsmöglichkeit

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