Unterstützungskasse als ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge
 
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Die Unterstützungskasse - die alternative Lösung

Die Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen und ein Durchführungsweg mit Tradition, getragen von einem oder mehreren Mitgliedern den sogenannten Trägerunternehmen.


Eine Unterstützungskasse kann auch von einem Versicherungsunternehmen als überbetriebliche Versorgungseinrichtung betrieben werden, das sind i.d.R. die rückgedeckten Unterstützungskassen.


Die Unterstützungskasse unterliegt weder speziellen Anlagevorschriften noch der staatlichen Aufsicht und sie bietet formalrechtlich Versorgungsleistung ohne Rechtsanspruch. Zur Absicherung der Ansprüche aus der Betriebsrente schließen Unterstützungskassen grundsätzlich eine Renten- oder Lebensversicherung ab, aus deren Leistung die spätere Betriebsrente gezahlt wird.


Fällige Versorgungseinrichtungen und unverfallbare Leistungsansprüche aus einer Unterstützungskasse sind insolvenzpflichtig.


Bis zu 2.147 Euro monatlich kann die Versorgungsleistung einer Rentenzusage im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen als Altersversorgung betragen.



Die rückgedeckte Unterstützungskasse im Überblick

Förderungsmöglichkeiten:


Steuerfreie Finanzierung in der Ansparphase, Leistungen steuerpflichtig nach §19 EStG



Vorteile der Unterstützungskasse:


Für Sie als Arbeitnehmer Für Sie als Arbeitgeber
Nachgelagerte Besteuerung. geringer Verwaltungsaufwand.
Beim Arbeitsplatzwechsel bleiben Ansprüche erhalten. Auslagerung des Versorgungsrisikos.
Bilanzneutralität.
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind sozialversicherungsfrei.

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