KT bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
Wenn ich erneut durch die gleiche Erkrankung arbeitsunfähig werde, können vorherige Karenzzeiten angerechnet werden?
Arbeitsunfähigkeiten, die kürzer als die Karenzzeiten sind, lösen grundsätzlich keinen Versicherungsfall aus. Je nach vereinbartem Tarif, können die nachgewiesenen Tage einer Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf die gleiche Erkrankung zurückgeht.
Beträgt die Karenzzeit länger als sechs Wochen, werden nachgewiesene Zeiten der gleichen Erkrankung in der Regel angerechnet. Die Karenzzeit beträgt bei Arbeitnehmern aber grundsätzlich immer die Dauer der Lohnfortzahlung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Karenzzeiten zusammengezählt.