Alkoholklausel
Eine Arbeitsunfähigkeit ist durch eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung (Trunkenheit) entstanden. Wird in diesem Fall Krankentagegeld gezahlt?
Liegt die Arbeitsunfähigkeit eine Unfallfolge oder eine Erkrankung zugrunde, die durch eine alkoholbedingte Bewusstseinstörung bedingt ist, besteht gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen keine Leistungspflicht.
In den meisten Tarifen der PKV wird auf diese Klausel verzichtet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird ebenfalls auf diese Klausel verzichtet.