Kündigungsverzicht
Unter welchen Bedingungen verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht?
Der Versicherer kann das Krankentagegeld innerhalb von drei Monaten zum Jahresende kündigen, wenn kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber besteht. (§ 14 (1) AVB, MB/KT94) Dies betrifft Selbständige und Freiberufler.
Nur eine allein bestehende Tagegeldversicherung kann innerhalb der ersten drei Jahre gekündigt werden.
Sollten sie bei dem gleichen Versicherer eine Tagesgeldversicherung abschließen, bei dem sie auch ihre ambulante und stationäre Versicherung abgeschlossen haben, verzichtet ihr Versicherer in der Regel auf diese Regelung.
Wählen sie im Zweifelsfall einen Tarif, in dem ausdrücklich auf das Kündigungsrecht verzichtet wird.