Direktversicherung - Vorteile für den Arbeitgeber
Im folgenden sind die Vorteile der normalen Direktversicherung (siehe Direktversicherung - Standardform) zusammengestellt; Beiträge und auch die pauschale Lohnsteuer werden vom Arbeitgeber getragen. Einzelheiten, Gesetzesquellen und abweichende Gestaltungsformen finden sich unter den einzelnen Punkten.
- Kein Verwaltungsaufwand;
- überschaubare Finanzierung durch gleichbleibende Beiträge, die zusammen mit der Pauschalbesteuerung steuerlich abzugsfähig sind (Die Pauschalversteuerung steht für Neuzusagen ab 01.01.2005 nicht mehr zur Verfügung, dann erfolgt die Förderung nach $ 3 Nr. 63 EStG);
- keine Aktivierungspflicht aus der Versicherung (siehe Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitgeber);
- volle Auslagerung aller betriebsfremden Versicherungsrisiken (Tod, Invalidität, lebenslanger Rentenbezug, Kapitalanlage);
- keine Zusatzkosten, insbesondere keine Sozialabgaben auf den Beitrag, keine Kosten für die Insolvenzsicherung;
- keine Folgelasten, insbesondere keine Belastungen für unverfallbare Anwartschaften, keine Pflicht zur Anpassungsprüfung für laufende Leistungen;
- geringer Liquiditätsentzug aufgrund der Möglichkeit der Abtretung oder Beleihung(allerdings kann dann Insolvenzsicherung erforderlich werden).
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