Ein Krankenversicherer, der die Substitutive Krankenversicherung (Krankheitskosten-Vollversicherung) betreibt, muß einen verantwortlichen Aktuar bestellen.
Dies ist ein beim Versicherer angestellter Versicherungsmathematiker. Er hat sicherzustellen, daß die Berechnung der Beiträge sowie der Alterungsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Methoden und gemäß rechtlicher Vorgaben erfolgt. Darüber hinaus hat er die Finanzlage des Unternehmens zu prüfen (§ 12 Abs. 3 VAG).
siehe
Bundesaufsichtsamt
Krankheitskosten - Vollversicherung
Substitutive Krankenversicherung
Treuhänder
Zurück zur Lexikon Startseite
