Substitutive Krankenversicherung

Versicherungsarten der PKV, die "... die im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehene Krankenversicherung ganz oder teilweise ersetzen..." (Art. 54 3.SVR) werden auch substitutive Krankenversicherungen genannt. Dies ist die Krankheitskostenvoll-, die Krankentagegeld- und die Pflegepflichtversicherung.


siehe

Aktuar
Krankentagegeld
Krankheitskosten - Vollversicherung
Kündigung durch den Versicherer
Pflegepflichtversicherung



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