Beihilfeänderung in Hessen - Kürzung der Beihilfe
 
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Beihilfeänderung in Hessen

Hessen streicht Wahlleistungen auch für langjährige Beamte.


Wahlleistungen (1 / 2-Bettzimmer / Chefarztbehandlung) sind vorerst nur noch dann beihilfefähig, wenn Sie monatlich 18,90 EUR mehr zahlen. Im ersten Schritt reicht dieser Zusatzbeitrag auch, um den Wahlleistungsanspruch für Ihre beihilfeberechtigten Angehörigen zu erhalten.


Der monatliche Betrag von 18,90 EUR wird automatisch von der Besoldung abgezogen. Die Beamten in Hessen werden von ihrer Besoldungsstelle informiert Die Beamten haben bis zum 31.01.2016 ein Wahlrecht, sich für die Zahlung des Betrags zu entscheiden. Am Versicherungsschutz bei Ihrem privaten Restkostenversicherer ändert sich dann nichts.


Personen, die sich gegen die Zahlung des Zuschlags entscheiden haben zwei Möglichkeiten:

  • Den bestehenden Wahlleistungsschutz innerhalb von 3 Monaten ohne erneute Risikoprüfung aufstocken und damit weiteren Beihilfekürzungen entgehen.
  • Den bestehenden Wahlleistungsschutz komplett kündigen.

Versicherte mit Beihilfeanspruch werden von uns umfassend beraten und betreut.


Das Recht der Beamten, die Beihilfefähigkeit der Wahlleistungen gegen einen monatlichen Betrag von 18,90 EUR zu sichern, ist begrenzt bis zum 31.01.2016. Lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen.


Lediglich bei einem Statuswechsel besteht danach noch eine Wahlmöglichkeit - so z.B. bei einem Wechsel vom Beamtenanwärter zum Beamten, oder bei Entstehen eines Anspruchs auf Witwen- oder Waisengeld. Eine Abwahl des Wahlleistungsanspruchs ist hingegen jederzeit möglich.


Hintergrund der aktuellen Änderung:

Die hessische Landesregierung muss in einem ersten Schritt jährlich ca. 20 Mio. EUR sparen. Den Einstieg in die Leistungskürzung haben die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bereits vollzogen, weitere Bundesländer werden folgen und weitere Kürzungen auch.


Wir betreuen Sie heute und in Zukunft.
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