Unterschiede in den Leistungen bei PKV und GKV

Beispiele Private
Krankenversicherung
Gesetzliche
Krankenversicherung
Beim Arzt    
Ambulante Behandlung Freie Arztwahl, auch Privatärzte Heilpraktiker je nach Tarif

Nur zugelassene Kassenärzte
Keine Kostenerstattung für Heilpraktiker

Psychotherapie Keine Genehmigungsklausel bei Ärztlicher Behandlung. Erstattung der Kosten für Psychotherapie ist Vom Tarif abhängig. Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %. Keine Begrenzung der Sitzungen, je nach Tarif. Genehmigungspflicht. Anzahl der Sitzungen ist begrenzt
Weitere Leistungen    
Arznei-und Verbandmittel Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.
Keine nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, z.B. gegen Erkältung.
Keine Kostenerstattung für Medikamente, deren Preis unter der Selbstbeteiligungsgrenze liegt.
Hilfsmittel Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % Zuzahlung 10 % der Kosten Mindestens 5 und maximal 10 Euro (Nur in Höhe der vereinbarten Festbeträge)
Heilmittel Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % Zuzahlung 10 % der Kosten
Brillen und Kontaktlinsen Je nach Tarif bis zu 100 % Erstattung. Zuzahlung ist auf den Höchstbetrag des jeweiligen Tarifs begrenzt. Keine Leistung außer bei Personen mit schweren Sehfehlern.
Im Krankenhaus    
Stationäre Leistungen Freie Krankenhaus und Arztwahl. Je Nach Tarif Chefarztwahl und Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer. 100 % Übernahme der Kosten. Behandlung im nächstmöglich gelegenem, geeigneten Krankenhaus. Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den zuständigen Stationsarzt
Zuzahlungen Keine Zuzahlung für Krankentransport von und zum nächstmöglich gelegenen Krankenhaus. Keine Zuzahlung für geeignete Unterbringung. 10 Euro Zuzahlung an bis zu 28 Tagen im Kalenderjahr. Zuzahlungen zum Krankentransport.
Beim Zahnarzt    
Zahnersatz Je nach Tarif bis zu 100 %, freie Arztwahl
Anspruch auf hochwertigen Zahnersatz.
Nur zugelassene Kassenärzte Es wird 50 % der Regelversorgung erstattet, d.h. 50 % der Leistung, die medizinisch obligatorisch ist. Bei Regelmäßiger Vorsorge erhöht sich die Leistung um 20 - 30 % der Regelleistung.
Zuzahlung Keine Zuzahlung 10 Euro Praxisgebühr. Gilt nicht für Vorsorgeuntersuchung.
Auslandsschutz Weltweiter Versicherungsschutz bei kurzzeitigen Auslandsaufenthalten. Möglichkeit der Weiterversicherung bei Wegzug ins Ausland. Kosten für den Rücktransport Nur in europäischen Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Kein Rücktransport.
Beitragsrückerstattung Bis zu drei Monaten bei Leistungsfreiheit möglich Je nach Kasse einen Monatsbeitrag

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