Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung


Kriterium Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung
Mitgliedschaft Freiwillige Versicherung In der Regel versicherungs-pflichtige Mitglieder. Teilweise freiwillige Versicherung.
Beitragshöhe In Abhängigkeit von:
  • Geschlecht
  • Alter bei Versicherungs-abschluß
  • Gesundheitszustand
  • Personengruppe
Einheitliche Beitragssätze, vom Einkommen abhängig.
Familienmitglieder werden i.d.R. beitragsfrei versichert.
Beitragsberechnung Beitrag wird individuell Berechnet.



Durch Kapitaldeckungsverfahren werden Rückstellungen fürs Alter gebildet und dadurch keine Gefahr von Beitragsteigerung aus demographischen Gründen.
Der Beitrag wird aus dem Verhältnis von Einkommen und notwendiger Ausgaben berechnet.

Keine Rückstellungen fürs Alter und Beitragsteigerung aus demographischen Gründen wahrscheinlich.
Leistungen Abhängig von den im Versicherungsvertrag vereinbarten Tarifen. Vom Gesetzgeber festgelegter Leistungskatalog.
Altersentlastung Gesetzlich festgeschriebene Entlastung im Rentenalter. Durch Umlageverfahren kein Schutz vor Beitragsteigerung im Rentenalter.

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