Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Unternehmen der privaten Krankenversicherung ist
eine dem Bundesministerium für Finanzen zugeordnete obere Bundesbehörde und die zuständigen Behörden der Bundesländer, i.d.R. eine Abteilung des Ministeriums für Wirtschaft, ausgeübt.
Rechtsgrundlage dafür ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
siehe
Aktuar
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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