Arbeitnehmer-Ehegatten - tatsächliches Arbeitsverhältnis - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Arbeitnehmer-Ehegatten - tatsächliches Arbeitsverhältnis

Für die steuerliche Anerkennung von Versorgungszusagen an einen Arbeitnehmer-Ehegatten muss immer ein steuerlich anerkanntes tatsächliches Arbeitsverhältnis (Vollzeit- oder Teilzeit) nachgewiesen werden. Dies erfordert:

  • einen schriftlichen Arbeitsvertrag,
  • mit tatsächlicher Aufgabenerfüllung,
  • mit tatsächlichem Einkommen.

Der Güterstand der Ehegatten ist von Bedeutung, als bei sog. Gütergemeinschaft ein tatsächliches Arbeitsverhältnis zwischen den Ehegatten nicht anerkannt wird. Damit kommt auch eine steuerlich anerkannte betriebliche Versorgung nicht in Frage. Gütertrennung oder gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft) sind in dieser Beziehung unschädlich.


Ein Muster eines Ehegatten-Arbeitsvertrages kann aus der VB-Angebotssoftware als Anlage zum Versorgungsvorschlag ausgedruckt werden.



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