Arbeitslohn
Der Aufwand für eine betriebliche Altersversorgung oder die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung stellen Arbeitslohn dar und unterliegen daher der Einkommensteuer des Arbeitnehmers.
Für die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gelten verschiedene Zeitpunkte und Höhen der zu zahlenden Steuer (siehe vorgelagerte Besteuerung und nachgelagerte Besteuerung).
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