Sozialgerichtsrechtsschutz
Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen einen Träger der Sozialversicherung unterstützt Sie der Sozialgerichtsrechtsschutz.
Bei den Sozialgerichtsprozessen sind zwar die Gerichtskosten sehr niedrig, teilweise fallen sogar gar keine Gerichtskosten an, jedoch sind die anfallenden Gutachter- und Anwaltskosten aufgrund der oft langjährigen Dauer immens hoch.
Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Zeitpunkt des Prozessbeginns.
Die Träger der Sozialversicherungen sind:
gesetzliche Unfallversicherung
- die Anerkennung von Wege- Arbeits- oder Betriebsunfällen ist hier der Streitpunkt
gesetzliche Rentenversicherung
hier geht es um folgende Streitpunkte:
- die Einstufung bei Erwerbsminderung
- die Anerkennung einer Berufskrankheit
- die Rentenhöhe aus Personenschäden
gesetzliche Pflegeversicherung
- Streitpunkt ist hier die Einstufung in eine Pflegestufe
gesetzliche Krankenversicherung
hier geht es um folgende Streitpunkte:
- die Nichtzahlung bestimmter Medikamente
- die Kosten der Anschlussheilbehandlung
- die Ablehnung einer Therapieform
- die Zuzahlungen für chronisch Kranke
Wie die Beispiele zeigen, betreffen die Prozesse mit Sozialversicherungsträgern die Gesundheit und das Wohlbefinden von Personen. Aufgrund dessen müssen oft kostspielige medizinische Gutachten und Gegengutachten angefordert und vorgelegt werden, wodurch diese Prozesse sehr teuer und langjährig werden.