Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Dienstliche Verfehlungen von Beamten, Berufssoldaten und Wehrpflichtigen werden durch das Disziplinarrecht geahndet.
Wenn Ihnen als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens droht, können Sie diesen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Die Verletzungen von Berufs- und Standespflichten bestimmter Berufsgruppen wie z.B. Ärzten, Apothekern, Steuerberatern etc. werden durch das Standesrecht geahndet.
Wenn ein Arzt durch Anzeigen in der örtlichen Presse seinen Bekanntheitsgrad steigern möchte und daraufhin ein Standesrechtsverfahren der Ärztekammer erhält wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot.