Beratungsrechtsschutz im Familienrecht und Erbrecht in der Rechtsschutzversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Rechtsschutzversicherung > Privat Beratung
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Den Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Beratung beim Rechtsanwalt nicht mit anderen gebührenpflichtigen Tätigkeiten verbunden ist.


Eine Beratung im Familienrecht kann erforderlich werden wenn:


  • Sie ein Kind adoptieren wollen,
  • Sie der Vormund eines minderjährigen Kindes werden möchten und sich mit den damit verbundenen Pflichten vertraut machen möchten,
  • sich Eheleute getrennt haben und es um Fragen zum Unterhalt, zum Sorgerecht und zum Zugewinn- oder Versorgungsausgleich geht.

Hierbei besteht der Versicherungsschutz nur für den Versicherungsnehmer, die Beratung der mitversicherten Personen wird nicht übernommen.


Eine Beratung im Erbrecht erfolgt dann, wenn:


  • der Erblasser verstorben ist und Sie wissen möchten welche Möglichkeiten Sie haben um Ihren Pflichtteil zu bekommen
  • der Erblasser verstorben ist und Schulden hinterlassen hat. Hier geht es dann um die Frage ob Sie das Erbe ausschlagen oder annehmen sollten und wie die Nachlassschulden zu regulieren sind.
ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal