Vorerkrankung
Eine vor Vertragsabschluß aufgetretene Krankheit (sog. altes Leiden) muß vom Antragsteller angezeigt werden, da er sonst seinen Versicherungsschutz gefährdet (Vorvertragliche Anzeigepflicht). Der Versicherer kann die Vorerkrankung aus der vertraglichen Deckung ausschließen oder gegen einen Beitragszuschlag (Risikozuschlag) mit einbeziehen.
In der Regel wird ein Risikozuschlag vereinbart, da Leistungsausschlüsse nur in bestimmten Fällen vertretbar sind. Beide Arten der Erschwerung können auf Dauer oder mit der Zusage einer späteren Überprüfung gegeben werden.
Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn die zu versichernde Person vor Abschluss der Versicherung an Krankheiten Beschwerden gelitten hat, die nicht restlos ausgeheilt sind oder die wieder aufleben können.
Erhöhte Risiken können nicht zum Tarifbeitrag versichert werden, denn der Tarifbeitrag ist für einen Leistungsbedarf kalkuliert, der nicht von Kosten für "Vorerkrankungen" beeinflusst wird. Ist mit solchen Kosten zu rechnen, müssen die Mehrausgaben durch einen Risikozuschlag ausgeglichen werden. Dieser wird wie folgt errechnet: Anhand des Krankheitsbildes (Zuschlagsdiagnose) kann festgestellt werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Vorerkrankungen behandlungsbedürftig und welche Kosten dafür aufzuwenden sind. Aus dem Ergebnis von Wahrscheinlichkeit und Kosten wird der jeweils erforderliche Risikozuschlag individuell ermittelt.
siehe
Anfechtung
Chronische Erkrankungen
Schweigepflicht-Entbindungserklärung
Desweiteren haben wir ein eigenes Nachschlagewerk zu Diagnosen und Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung des Versicherungsantrags für die private Krankenversicherung führen würden.
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