Ruhensversicherung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Ruhensversicherung

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe besteht Versicherungspflicht in der GKV. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht (siehe Befreiungsrecht) ist nicht möglich. Die PKV ermöglicht in dieser Zeit ein beitragsfreies Ruhen des privaten Krankenversicherungsschutzes bis zu einer Dauer von drei Jahren. Dauert die Arbeitslosigkeit länger als ein halbes Jahr, wird nach Wiederinkraftsetzen der Versicherung allerdings ein Beitragszuschlag erhoben. Dieser soll die zwischenzeitlich versäumten Alterungsrückstellungen auffüllen.


siehe

Befreiungsrecht in der Pflegeversicherung
Befreiungsmöglichkeiten für Studenten



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