Personenkreise für die private Krankheitskostenversicherung
Für eine private Krankheitskostenversicherung anstelle des gesetzlichen Versicherungsschutzes kommen folgende Personenkreise in Betracht:
- hauptberuflich selbständig Erwerbstätige mit Ausnahme der Leistungsempfänger nach Arbeitsförderungsgesetz, landwirtschaftlichen Unternehmern, Künstlern und Publizisten sowie Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe ausgebildet werden;
- freiberuflich Tätige mit Ausnahme der bereits oben angeführten Personengruppen;
- Beamte und denen vergleichbare Personengruppen, wenn sie ein Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für Beamte in der Ausbildung oder im Ruhestand und deren Hinterbliebenen mit Versorgungsansprüchen;
- Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttojahreseinkommenoberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze;
- nicht erwerbstätige Personen, soweit sie nicht in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen sind;
- Geringfügig Beschäftigte;
- sowie alle befreiungsberechtigten Personen.
Zurück zur Lexikon Startseite