Personenkreise für die private Krankheitskostenversicherung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Personenkreise für die private Krankheitskostenversicherung

Für eine private Krankheitskostenversicherung anstelle des gesetzlichen Versicherungsschutzes kommen folgende Personenkreise in Betracht:

  • hauptberuflich selbständig Erwerbstätige mit Ausnahme der Leistungsempfänger nach Arbeitsförderungsgesetz, landwirtschaftlichen Unternehmern, Künstlern und Publizisten sowie Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe ausgebildet werden;
  • freiberuflich Tätige mit Ausnahme der bereits oben angeführten Personengruppen;
  • Beamte und denen vergleichbare Personengruppen, wenn sie ein Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für Beamte in der Ausbildung oder im Ruhestand und deren Hinterbliebenen mit Versorgungsansprüchen;
  • Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttojahreseinkommenoberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze;
  • nicht erwerbstätige Personen, soweit sie nicht in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen sind;
  • Geringfügig Beschäftigte;
  • sowie alle befreiungsberechtigten Personen.


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