Kontrahierungszwang
Der Versicherer kann zur Annahme bestimmter Versicherungsanträge bzw. zur Übernahme bestimmter Risiken verpflichtet werden. Dies gilt beispielsweise bei der Nachversicherung Neugeborener, die - bei fristgerechter Nachversicherung - ungeachtet ihres Gesundheitszustandes versichert werden. Kontrahierungszwang besteht beispielsweise auch in der Pflegepflicht-Versicherung.
siehe
Gruppenversicherung
Nachversicherung Neugeborener
Pflegepflichtversicherung
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