Gruppenversicherung
In der Gruppenversicherung besteht ein Versicherungsvertrag für eine Vielzahl von Personen über die jeweilige Gruppenspitze. Dies kann eine Vereinigung, ein Veranstalter oder ein Arbeitgeber sein. Für den Abschluß einer Gruppenversicherung sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, besonders im Hinblick auf die Mindestzahl der zu versichernden Personen (mindestens 10, sofern auch Angehörige der versicherbaren Personen berücksichtigt werden mindestens 20).
Dem stehen jedoch eine Reihe von Vergünstigungen entgegen, z. B. die Möglichkeit des Erlasses von Wartezeiten, bei kurzfristigen Veranstaltungen auch der Gesundheitsprüfungen. Aufgrund geringerer Verwaltungskosten ist auch der Beitrag geringer als in der Einzelversicherung.
siehe
Kontrahierungszwang
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