Allgemeine Geschäftsbedingungen - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurz AGB; sie enthalten für eine Vielzahl von Verträgen aufgestellte "typisierte" Bedingungen, in denen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt werden.


Damit die AGB in einem Vertrag wirksam werden, muß die eine Partei ausdrücklich auf deren Anwendung hinweisen. Dieser Hinweis muß der anderen Partei in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht und von dieser akzeptiert werden.


Individualabreden haben jedoch stets Vorrang vor den AGB.


Eine besondere Form der AGB stellen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) dar.


siehe

Allgemeine Versicherungsbedingungen
Änderung der AVB
Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertrages
Tarifbedingungen
Überraschende Klauseln



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