Tarifbedingungen
Neben den Musterbedingungen des PKV-Verbandes sind auch die Tarifbedingungen ein Teil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Tarifbedingungen sind die, über die vom Verband vorgegebenen Mindestnormen hinausgehenden, unternehmensspezifischen Bestimmungen. So sehen beispielsweise die Musterbedingungen des PKV-Verbandes in der Krankentagegeld-Versicherung vor, dass bei Arbeitsunfähigkeit keine Leistungspflicht der Versicherer besteht, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuß bedingte Bewußtseinsstörung zurückzuführen sind (§ 5 Abs. 1.c AVB KTV).
siehe
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Änderung der AVB
Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertrages
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