Versicherung gegen Einmalbeitrag - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Versicherung gegen Einmalbeitrag

Dabei handelt es sich um einen Versicherungsschutz, dessen Beitrag bei Vertragsabschluß in einer Summe bezahlt werden muß. Ein Beispiel dafür ist die Auslandsreisekrankenversicherung.


siehe

Auslandsreise-Krankenversicherung



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