Auslandsreise-Krankenversicherung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die auf die besonderen Gefahrenlagen und den besonderen Bedarf während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland zugeschnitten ist. Sie sichert die Kosten der Heilbehandlung von Krankheiten oder Unfallfolgen bei Auslandsaufenthalten ab.


Die Auslandsreise-Krankenversicherung zeichnet sich durch einen einfachen Vertragsabschluß, kurze Vertragsdauer, Einmalbeiträge und den Wegfall von Wartezeiten aus.


Da der Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter im Ausland nur sehr eingeschränkt gilt, empfiehlt sich vor allem für gesetzlich Versicherte eine private Vorsorge zu treffen.


siehe

Auslandaufenthalt
Sozialversicherungsabkommen
Versicherung gegen Einmalbeitrag



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