Unterrichtung des Krankenhauspatienten
Das Krankenhaus hat dem Patienten oder seinem gesetzlichen Vertreter so bald als möglich bekanntzugeben, wie hoch die Pflegesätze sind und wie sich die Allgemeinen Krankenhausleistungen zusammensetzen (§ 15 BPflV).
siehe
Allgemeine Krankenhausleistungen
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