Jahresentgeltgrenze
Die Jahresentgeltgrenze beträgt 75 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Um freiwilliges Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung zu werden, müssen Arbeitnehmer mit ihrem Bruttoeinkommen die Jahresentgeltgrenze überschreiten. Die Beiträge werden aber nur in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV bezahlt.
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