Attestkosten
Sind zur Risikoprüfung Rückfragen des Versicherers bei Ärzten notwendig, werden die zusätzlichen Attestkosten in der Regel nicht übernommen. Gleiches gilt für Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Die erstellten Atteste und Berichte werden Eigentum des Versicherers.
siehe
Arztrechnung
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